Ausbildungsinhalte Sportschifffahrt

Ausbildungsinhalte und Ausbildungsumfang

zum Erlangen der Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse



ÜBERBLICK über die MODULE

Übersicht der einzelnen Module für die Ausbildung zur Auswahl

Hinweise:

Ausbildungsmodule:

Umfang und Tiefe des Stoffes entsprechen immer den Anforderungen für den entsprechenden Führerschein. Ausbildungsmodule, die beispielsweise für den SBF See behandelt werden, sind Voraussetzung auch für die höheren Führerscheine. Ist ein Ausbildungsmodul z.B. für alle Führerscheine kenntlich gemacht, erfolgt eine Vertiefung des Stoffes, entsprechend den Anforderungen an den Führerschein. Das bedeutet, dass alle Seeführerscheine aufeinander aufbauen. Der SKS baut auf den SBF -See- auf, der SSS baut auf den SBF -See- und den SKS auf, der SHS baut auf den SBF -See-, den SKS und den SSS auf. (Ausgenommen ist der SBF -Binnen- (Motor und Segeln)). Der SBF -See- enthält keine Segelausbildung, trotzdem gilt dies auch auch für Segelboote.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für die SBF See und Binnen (Segeln und Motor) bzw. Funk findet in Berlin statt.

Die praktische Ausbildung für den SKS und SSS findet an der Küste entsprechend dem Führerschein statt.

Für den SHS erfolgt nur eine Theorieprüfung, die schriftlich und mündlich abgenommen wird, die Ausbildung findet an Land statt.

Es sind entsprechende Seemeilennachweise (SKS, SSS, SHS) als Voraussetzung zur Prüfungszulassung erforderlich.


Prüfungen: Quelle: https://www.sportbootfuehrerscheine.org/

SBS See und Binnen Prüfung:

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

SKS Prüfung:

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unterwww.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • Übungskarte: deutsche Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
  • Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter,Zirkel, Bleistift etc.
  • nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die praktischen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.

SSS Prüfung:

Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Die erforderlichen vier Teilprüfungen können unabhängig voneinander oder kombiniert abgelegt werden.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Im Fach Navigation

  • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
  • Karte 1/INT 1
  • Begleitheft SSS/SHS Stand ab 2005 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln (wir empfehlen die aktuellste Auflage zu verwenden)
  • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte etc.
  • Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar)

Nicht erlaubt sind:

  • eigene Formelsammlungen
  • Laptop, Tablet, Smartphone etc.

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Im Fach Schifffahrtsrecht

Im Fach Seemannschaft und im Fach Wetterkunde

  • keine besonderen Hilfsmittel

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden.
Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

SHS Prüfung:

Die Prüfung zum SHS ist eine Theorieprüfung, die schriftlich und mündlich abgenommen wird. Innerhalb des Prüfungsfaches Navigation muss darüber hinaus die Handhabung eines Sextanten praktisch demonstriert werden. Es müssen umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in allen Prüfungsfächern nachgewiesen werden.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Im Fach Navigation

  • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
  • Karte 1/INT 1
  • Begleitheft Stand ab 2005 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln (wir empfehlen die aktuellste Auflage zu verwenden)
  • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte etc.
  • Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar)

nicht erlaubt sind:

  • eigene Formelsammlungen
  • Laptop, Tablet, Smartphone etc.

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Im Fach Schifffahrtsrecht

Im Fach Wetterkunde

  • keine besonderen Hilfsmittel

Die drei schriftlichen Prüfungsfächer können ebenso wie die mündliche Prüfung separat, also unabhängig voneinander, oder kombiniert abgelegt werden.

Funk UBI Prüfung:

Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Funk SRC Prüfung:

Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Funk LRC Prüfung:

Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.

Die Struktur der Schiffs- bzw. Bootsführung