Das ist sicher immer die erste Frage, die sich jeder stellt, der auf dem Wasser mit einem Sportboot unterwegs sein möchte. An dieser Stelle sollen Euch einige Hinweise bei Euer Entscheidungsfindung helfen.
Entscheidend ist dabei, mit welcher Art Sportboot und auf welchen Gewässern Du unterwegst sein möchtest!
Zuerst ist es wichtig, zwischen Binnengewässer und Seegewässer zu unterscheiden. Je nach dem auf welchen Gewässern Du unterwegst sein möchtest, werden verschiedene Führerscheine benötigt. Auf den Seegewässern gelten z.T. andere Vorschriften, als auf den Binnengewässern, auch gibt es unterschiedliche Sichtzeichen und Signale, die es zu unterscheiden gilt. Deshalb ist es nicht möglich, nur einen Sportbootführerschein für alle Gewässer abzulegen.
Binnengewässer sind alle Gewässer, die im Binnenland liegen und keine Küstengewässer, Meere oder Teile von Meeren sind. Das können auch Flüsse oder Teile von Flüssen sein. Ein Binnenmeer, wie z.B. die Ostsee gehört nicht dazu. (Binnen ist niederdeutsch und bedeutet "innen"). In den Binnengewässern gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung für alle Binnenschifffahrtsstrassen z.B. Lahn, Neckar, Main, die Binnenbereiche der Ems, Weser, Elbe. Für den Rhein, die Mosel und der Donau gelten zusätzlich entsprechende Schifffahrtspolizeiverordnungen, da es hier einige Besonderheiten zu beachten gilt. Der Sportbootführerschein Binnen ist vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) von weniger als 20 m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,3 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Für die Fahrt auf dem Rhein sind nur Sportfahrzeuge mit einer Länge bis zu von 15 m zugelasen. Für größere Fahrzeuge ist das E-Patent erforderlich. Für die Fahrt auf dem Bodensee mit einem Fahrzeug mit mehr als 4,4 kW (6 PS) Maschinenleistung wird das Bodenseeschifferpatent A benötigt. Bei einer Segelfläche von mehr als 12 m² ist das Bodenseeschifferpatent D erforderlich. Das Mindestalter für den Motorbootteil ist 18 Jahre. Für den Bodensee kannst Du Dir ein "Urlaubspatent" für den Bodensee für die Dauer von 4 Wochen pro Jahr ausgestellen lassen, wenn Du den SBF Binnen besitzt.
Für das Segeln in den Berliner Innengewässern ist der Sportbootführerschein Binnen Segeln Pflicht, wobei in der Innenstadt (Spree) nicht gesegelt werden darf, auch auf anderen kommunalen Wasserflächen kann der SBF Binnen Segeln Pflicht sein (z. B. Rursee oder Bevertalsperre).
Der Sportbootführerschein Binnen wird auch auf ausländischen Binnengewässern innerhalb der EU anerkannt.
Seegewässer sind alle Gewässer, die mit dem Meer verbunden sind und schließen die Seeschifffahrtsstraßen, die Küstengewässer und Seehäfen usw. mit ein.
Das können aber auch Teile von Flüssen sein. In den Seegewässern gelten die Seeschifffahrtstraßenordnung (SeeSchStrO) und die internationalen Kollionsverhütungsregeln (KVR 72) und somit auch nur der Sportbootführerschein See oder höher.
Der Sportbootführerschein See gilt somit innerhalb des Gebietes der Seeschifffahrtsstrassenordnung, das ist die seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres in der Nordsee, der Ostsee, ( z.B. ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave, Warnow, Boddengewässer, Gewässer um Rügen und Usedom.
Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen EU Ländern und von den Mittelmeer-Anrainerstaaten anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.
Du benötigst auf jeden Fall einen Führerschein, wenn der Motor 15 PS und mehr hat, egal auf welchen Gewässern Du unterwegs bist.
Manchmal ist die Motorleistung auch nur in kW angebenen. Zur Umrechnung von KW in PS benutze bitte die Zahl 1,36 (kW x 1,36 = PS).
Navigare Berlin freut sich auf Eure Anmeldung und auch über Eure Kommentare!
Kommentare, Anmerkungen bitte hier!
Segelgrundschein Basic Certificate | bis 16 Jahre Jolle, Katamaran, kleine Kielbbote | Deutsche See- und Binnengewässer kein amtlicher Führerschein |
SBF Binnen mit Antriebsmaschine | ab 16 Jahre Motorboote ab 15 PS und bis 20m Länge | deutsche und EU Binnengewässer |
SBF Binnen Segeln | ab 14 Jahre Boote bis 20m Länge | einige deutsche Binnengewässer |
Sportschifferzeugnis E - Patent | SBF Binnen Voraussetzung Motorboote ab 15 PS mit einer Länge von 20m bis 25m | deutsche und EU Binnengewässer, auf Teilstrecken Elbe, Rhein ist ein Steckenpatent erforderlich |
SBF See | ab 16 Jahre Motor- und Segelboote ab 15 PS | deutsche inneren Seegewässer bis zur 3 Seemeilen Zone, EU anerkannt |
Sportküstenschifferschein (SKS) | SBF See Vorraussetzung 300 Seemeilen ab SBF See Fahrtennachweis ist Bedingung. Charterboote verlangen meist den SKS | deutsche Küstenzone bis 12 Seemeilen |
Sportseeschifferschein (SSS) | SBF See Voraussetzung 1000 Seemeilen ab SBF See Fahrtennachweis. Führen von gewerblich genutzen Sportbooten möglich | Nordsee, Ostsee, Mittelmeer und Atlantik bis zu einem Küstenabstand von 30 sm. |
Sporthochseeschifferschein (SHS) | SSS Voraussetzung und nochmals 1000 sm Fahrennachweis ab SSS | Alle Meere, außer Binnengewässer |
Short Range Certificate (SRC) | Funkzeugnis für den Küstenbereich, einschl DMDSS | gilt ausschließlich auf See zur Bedienung von UKW Funkgeräten und DSC-Controllern. Kein Binnenfunk |
Long Range Certificate (LRC) | Funkzeugnis für den weltweiten Bereich, einschl. DMDSS Voraussetzung: SRC | zusätzlich zu SRC Bedienung von GW und KW -Funkanlagen, einschl. DSC-Controlern und Immarsat-Anlagen |
Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) | Funkzeugnis nur für den Binnenbereich | gilt ausschl. im Binnenbereich, UKW Sprechfunk, ohne GMDSS |
Pyroschein | Fachkunde- nachweis für pyrotechnische Mittel | Nachweis zum Erwerb von Seenotsignalen (Fallschirmraketen, Rauchsignalen etc.) |
Anmerkungen
Seemeile: Nautisches Maß
1 Seemeile (sm) ist 1852 Meter lang
DSC: Digital Selective Calling
ist ein Anrufverfahren im Seefunk, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird
DMDSS:
Global Maritime Distress and Safety System
(weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem).